Die Ansiedlung von Industrie und die Schaffung von Arbeitsplätzen hat bei der Strukturentwicklung in der Lausitz erste Priorität. Voraussetzung für Industrieansiedlungen sind Bebauungspläne. Um die teils sehr aufwändigen vorbereitenden Planungsverfahren zu beschleunigen, unterstützt das Land die Kommunen bei der Aufstellung der Pläne. Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider, hat heute dazu Förderbescheide in der Lausitz übergeben.

Den ersten Förderbescheid übergab Schneider der Stadt Lübbenau (Oberspreewald-Lausitz). Die Stadt wird einen Bebauungsplan zur Entwicklung des Industrie- und Gewerbegebiets „Spreewalddreieck“ erarbeiten. Das Verfahren für die 50 Hektar große Fläche wird rund 460.000 Euro kosten, das Land übernimmt mit 230.000 Euro die Hälfte davon. Den zweiten Bescheid erhielt der Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe in Spremberg (Spree-Neiße), der einen Bebauungsplan zur Süderweiterung des Industrieparks aufstellen wird. Das Land fördert mit 85.000 Euro ebenfalls die Hälfte der voraussichtlich anfallenden Kosten in Höhe von rund 170.000 Euro.

Für die Entwicklung des Industrie- und Gewerbegebiets Spreewalddreieck in Lübbenau werden insgesamt 31,15 Millionen Euro veranschlagt, für die Süderweiterung des Industrieparks Schwarze Pumpe sind insgesamt 25,3 Millionen Euro vorgesehen.

Schneider betonte: „Die Investitionen zur Lausitzer Strukturentwicklung müssen zügig umgesetzt werden. Voraussetzung dafür sind teils umfangreiche Planverfahren. Um hier schneller voranzukommen, unterstützen wir die Kommunen. Da die Bundesmittel nur für die eigentliche Investition eingesetzt werden können, übernimmt das Land einen erheblichen Teil der vorbereitenden Planung dieser wichtigen Investitionen. So wird das eine Förderung aus einem Guss.“

Der Lausitz-Beauftragte Klaus Freytag ergänzte: „Ich freue mich sehr, dass wir den Kommunen über diese konstruktive Lösung helfen können. Damit haben wir heute den Startschuss zur Planung wichtiger Investitionen in Lübbenau und Spremberg gegeben. In den beiden Lausitzer Orten werden die Grundlagen für weitere Ansiedlungen geschaffen.“

Das Strukturstärkungsgesetz des Bundes trat am 14. August 2020 in Kraft. Die Strukturentwicklung der Lausitz mit dem Ausstieg aus der Braunkohle wird über zwei Förderarme unterstützt: Mit dem Arm 1 stehen dem Land Finanzhilfen in Höhe von 3,6 Milliarden Euro zur eigenen Verwendung zur Verfügung – nicht jedoch für vorbereitende Planungsleistungen. Diese Bundesförderung setzt das Land über sein „Lausitzprogramm 2038“ und auf der Grundlage eines von der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) moderierten Werkstattprozesses ein. Mit Arm 2 schiebt der Bund in eigener Regie Projekte für die Lausitz an. Dazu stehen bis 2038 mehr als 6,7 Milliarden Euro bereit. Auch mit Arm 2 werden vorrangig Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Infrastruktur umgesetzt. Es geht um Projekte wie das neue ICE-Instandhaltungswerk der Deutschen Bahn in Cottbus, das Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus, den Lausitz Science Park, die Technologieinitiative Hybrid Elektrisches Fliegen oder um wichtige Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen.

Weitere Informationen: wirtschaftsregion-lausitz.de